Christine Sünkel
Steuerberaterin

Steuerberaterpreise … fair und nachvollziehbar

Sicherheit innerhalb eines gewissen Rahmens

Der Steuerberater rechnet seine Leistungen als Gebühren nach der vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, in der Regel nach Gegenstandswerten und innerhalb eines Gebührenrahmens. Sie haben also die Sicherheit nur innerhalb eines gewissen Rahmens zu investieren.

Kalkulierbare Zeitgebühren

Eine Zeitgebühr sieht die Steuerberatervergütungsverordnung vor z. B. für Leistungen, welche außerhalb eines Gebührenrahmes liegen und für die ein Gegenstandswert nicht festzustellen ist. Der Stundenlohn hierfür beträgt € 30,00 – € 70,00 zzgl. 19 % Mwst. pro angefangene halbe Stunde. Liegt dies vor, teilen wir Ihnen mit, in welchem Umfang wir unseren Zeitaufwand einschätzen und mit welchem Stundenlohn Sie kalkulieren können.

Feste Preise

Auch Pauschalen sind möglich, für regelmäßig wiederkehrende Leistungen. Dies hat für Sie den Vorteil fixe Kosten einplanen zu können. Gerne besprechen wir auch diese Möglichkeit mit Ihnen.

In speziellen Bereichen bieten wir Ihnen auch vorteilhafte Steuerberaterpakete an, wonach Sie feste Preise kalkulieren können. Zum Beispiel Starterpakete für Existenzgründer für € 150,00 bis € 450,00 zzgl. 19 % Mwst. oder die Steuererklärung für Arbeitnehmer für ca. € 150,00 bis ca. € 450,00 zzgl. 19 % Mwst.

Wir teilen Ihnen auch fair mit, welche vorbereitenden Arbeiten Sie selbst erledigen können, damit Sie nur in die wirklich erforderlichen Steuerberaterleistungen investieren.

 Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin.