Christine Sünkel
Steuerberaterin

Steuerberatung … speziell für Arbeitnehmer

Wir machen Ihre Einkommensteuererklärung

Der Blick auf die Gehaltsabrechnung schockt, oftmals bleibt nur die Hälfte vom Gehalt übrig; die Abzüge Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben tragen ihren Teil dazu bei.

Doch meist lassen sich durch eine Vielzahl von Absetzungsmöglichkeiten (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen) noch Steuern sparen, und Sie können eine Steuerrückerstattung erreichen.

Auch Dienstwagenbesteuerungen (geldwerter Vorteil) oder Arbeitgeberabfindungen sind oftmals durch eine vorsorgliche Steuergestaltung günstiger zu besteuern. Auch mit Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen sparen Sie Steuern.

Der Weg führt über eine Einkommensteuererklärung, und es besteht auch die Möglichkeit im Rahmen eines Lohnsteuerermäßigungsverfahrens bereits während des Jahres Steuern zu sparen.

 Nutzen Sie unser Steuerberaterpaket für Arbeitnehmer.

Andere Einkünfte, wie z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen, Vermietung und Verpachtung oder zusätzliche Einkünfte aus einer selbstständigen/gewerblichen Tätigkeit, sind neben Ihren Einkünften aus der nichtselbstständigen Tätigkeit ebenfalls im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu erfassen.

Es gibt dazu zahlreiche Steuerprogramme auf dem Markt und auch eigene Internetrecherchen sind möglich, doch am Ende bleibt immer das Gefühl, irgend etwas vergessen zu haben.

Mit Ihrem Steuerberater gehen Sie ganz sicher, und er stellt nur die Leistungen in Rechnung, die er erbracht hat. Sie gehen kein Risiko ein, müssen keine Mitgliedschaft eingehen und keine Kündigungsfristen beachten.

 Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitnehmerbereich.