Christine Sünkel
Steuerberaterin

Steuerberatung … speziell für Erben und Schenken

Erben und Schenken richtig gestaltet

Der Fiskus beteiligt sich gerne, wenn Geldvermögen, sonstige Werte oder Immobilien verschenkt oder vererbt werden. Damit Ihre Werte erhalten bleiben, unterstützen wir Sie gerne in Ihren Angelegenheiten rund um das Thema Erben und Schenken.

Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermögensübergang, der sich von Todes wegen vollzieht, die Schenkungsteuer den Vermögensübergang durch Zuwendungen zu Lebzeiten. Schenkungen und Erbschaften unterliegen in Deutschland beide dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG), und es sind beim Finanzamt die Erbschaftsteuererklärung oder die Schenkungsteuererklärung einzureichen. Gerade im Bereich der Immobilienbewertung sind dazu sehr komplexe Berechnungen erforderlich.

Ob Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer nach Abzug gewisser Freibeträge und Freigrenzen anfällt, richtet sich nach der Einordnung in Steuerklassen und Wert des Vermögens.

Es ist anzuraten, bereits im Vorfeld vorzubeugen. Während bei einer Erbschaft die steuerliche Behandlung des Erbes weitgehend festgelegt und wenig zu beeinflussen ist, ergeben sich bei einer Schenkung zu Lebzeiten wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

 Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in diesem Bereich.